Baumberatung im Sommer 2026, Pflanzung im Herbst 2026, voraussichtlich am 10.10.26

Anmeldung
Die Anmeldung zur 3. Baumpflanzaktion-GR für Feldbäume bekundet das Interesse an der Pflanzaktion ohne rechtliche Verbindlichkeiten. Als Feldbäume gelten lokaltypische Laubbäume, inkl. Esskastanien, ohne Obst- und Nussbäume (Obst- und Nussbäume werden mit Landschaftsqualitätsbeiträgen unterstützt)
Baumberatung
Nach der Anmeldung beraten wir Sie bezüglich Standort, Baumart, Baumgrösse, Grenzabstände, Weide- und Wildschutzmassnahmen, sowie über die Anmeldung für den Bezug für Landschaftsqualitäts-Beiträge
Information des/der Grundeigentümers/in oder des/der Bewirtschafters/in
BewirtschafterInnen verpflichten sich, die Pflanzung mit dem/der GrundeigentümerIn abzusprechen, GrundeigentümerInnen sprechen sich mit dem/der BewirtschafterIn ab.
Pflege- und Unterhalt
Der Baum ist sachgemäss zu pflegen, dazu gehört: Die Anwuchskontrolle, die Kontrolle des Gesundheitszustandes, die sachgemässe Behandlung von Verletzungen, die Bewässerung, die Kontrolle der Anbindestellen und des Stützpfahles und des Stammschutzes, die Pflege der Baumscheibe durch Entfernen des Grasbewuchses in den ersten 5 Jahren, die Pflege und den Unterhalt des Weide- und Wildschutzzaunes.
Baumverteilung
Die Baumverteilung findet Mitte Oktober 2026 statt. Der/die BaumbezgerIn verpflichtet sich, daran teilzunehmen oder einen geeigneten und unterschriftsberechtigten Vertreter zu schicken.
1 - Einleitend findet eine einstündige Pflanzdemonstration statt, danach eine Info zur Pflege, zu Weide- und Wildschutzmasssnahmen, Bewässerung ....
2 - Bezahlung des Baumes und des Pflanzmaterials per Rechnung innerhalb von 10 Tagen. BewirtschafterInnen können diesen Betrag ab einer Baumhöhe von 3 m als LQ-Massnahme beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation mit dem genannten Formular zurückfordern; einmalig: Fr. 310.-/Feldbaum; jährlich: Unterhalt und Pflege Fr. 36.- in Wiesen und Alleen, Fr. 16.- in Weiden)
3 - Übergabe der Rechnung (Baum und Pflanzmaterial) an die BaumbezügerIn als Beilage für den Bezug der LQ-Beiträge
4 - Mitnahme der bestellten Bäume durch die BaumbezügerInnen.
Baumpflanzung
Die Pflanzung erfolgt durch den/die BaumbezügerIn nach den Angaben der Pflanzdemonstration. Die Pflanzkosten übernimmt der/die BaumbezügerIn. Die Anwuchsgarantie obliegt dem/der BaumbezügerIn
Kontrolle
Ein Jahr nach der Pflanzung erfolgt durch die Projektleitung die Anwuchskontrolle des Baumes. Der/die Baumbezügerin ist verpflichtet, einen abgestorbenen oder gefällten Baum bis 8 Jahre nach der Pflanzung zu ersetzen.
der hier beschriebene Ablauf ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)